Was im privaten Bereich bereits Alltag ist, findet auch mehr und mehr im unternehmerischen Kontext Anwendung. Aber nicht nur Streaming-Dienste ersetzen die hauseigene Musik- und Filmsammlung, mittlerweile mieten wir sogar teure Gebrauchsgüter wie Möbel, Technik oder Autos. Die Devise heißt also: Mieten statt Kaufen.
MehrMehr als Leasing: Das erste Langzeitmietmodell für Dentalgeräte
Lea / 20. März 2019 / So funktioniert's
IDS-Besucher wissen schon Bescheid, für alle anderen hier noch einmal schwarz auf weiß: Über Zahnarzt-Helden lassen sich Großgeräte von nun an nicht nur kaufen oder leasen, sondern auch zu einem überschaubaren Monatstarif mieten – technischer Service inklusive. Wir bieten Zahnärzten damit finanzielle Planungssicherheit und eine Arbeit auf höchstem technologischem Standard; egal ob Behandlungseinheit, DVT oder Intraoralscanner – nach bereits 24 Monaten ist ein kostenloser Austausch gegen ein neueres Modell problemlos möglich.
Dentalgeräte veralten heutzutage ähnlich schnell wie das neuste IPhone, sodass unser Angebot insbesondere für die technikaffinen Zahnmediziner unter Ihnen eine interessante Alternative zum Kauf oder Leasing darstellt. Aber auch frische Absolventen und zukünftige Praxisketten-Betreiber können durch einen monatlichen Betrag unabhängig von langfristigen Bankkrediten (geschweige denn nervigen Bankterminen) in ihre Selbstständigkeit starten. In der Zusammenfassung liefert das Modell also eine ganz neue Freiheit für den Gebrauch von Dentalgeräten.

Soweit verstanden – aber was ist der Unterschied zum Leasing?
Nach Ablauf der Laufzeit ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, das Gerät durch eine Abschlusszahlung zu erwerben, sondern kann seinen Vertrag nach Belieben verlängern. Die wohl wichtigere Unterscheidung liegt aber in dem inkludierten Full-Service-Paket, welches Zahnarzt-Helden quasi zum ADAC für Dentalgeräte macht. Was für den deutschen Autofahrer bei einer Autopanne die ADAC-Clubmitgliedschaft ist, nämlich schnelle, zuverlässige und günstige Soforthilfe, ist die Service-Techniker-Flat für den Zahnarzt mit defektem Dentalgerät. Nur dass hier nicht etwa die gelben Engel, sondern die türkisen Helden kommen, die das Problem innerhalb kürzester Zeit lösen.
Wie beim ADAC steht hinter der Techniker-Flat ein monatliches Abo-Modell, durch welches Zahnärzte unbegrenzt viele Reparaturen und Problembehebungen an ihren Geräten vornehmen lassen können. Keine zusätzliche Berechnung für Arbeitszeit und Ersatzteile, keine Anfahrtskosten, keine bösen Überraschungen. Durch unseren telefonischen Support sind wir außerdem ständig erreichbar und können die meisten Probleme ganz bequem im Vorfeld lösen. Für noch mehr Freiheit bieten wir die Service-Techniker-Flat zukünftig übrigens auch für bereits vorhandene Dentalgeräte an. Das Gute: Um sich detailliert zu informieren, müssen Sie nicht mehr warten. Schauen Sie einfach hier vorbei und fragen Sie ganz unverbindlich an.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Mietvertrag mit Techniker-Flat?
Die Grundlaufzeit für die Miete können Sie frei zwischen 3 und 7 Jahren (zwischen 36 und 84 Monaten) wählen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Ab wann gilt der Vertrag und ab wann werden die Raten abgebucht?
Nach Ihrer Unterschrift bestätigen wir Ihren Auftrag und veranlassen die Installation des Geräts über unsere Service-Partner. Den Installationstermin stimmen natürlich wir mit Ihnen ab. Ab Inbetriebnahme beginnt dann der Vertrag.
Welche Möglichkeiten habe ich am Ende der gewählten Grundlaufzeit?
Sie haben folgende Möglichkeiten nach Ablauf der Grundlaufzeit:
- Behalten: Wenn Sie Ihr Mietgerät weiter verwenden möchten, verlängert sich der Mietvertrag mit einer deutlich reduzierten Rate.
- Zurückgeben: Benötigen Sie das Gerät nicht mehr, können Sie es kostenlos an uns zurückgeben. Wir tragen die Kosten für den Abbau.
- Neues Gerät: Sie wechseln auf einen neuen Mietvertrag mit Service-Tarif – in diesem Fall bauen wir das alte Gerät aus und bauen das neue für Sie kostenlos ein – und Sie zahlen wieder nur eine monatliche Rate.
- Kaufen: Das Gerät kann zum Sachzeitwert in Ihr Eigentum übergehen. Der Sachzeitwert gibt den Anlagenwert zu dem jeweiligen Zeitpunkt wieder. Nach 7 Jahren wird es eher ein symbolischer Wert sein.
Wann kann ich auf das neuere Gerätemodell wechseln?
Je nach Gerätetyp (Behandlungseinheit, OPG, DVT, Intraoralscanner) können Sie nach einer abgesprochenen Laufzeit auf das neuere Gerätemodell wechseln und Ihre Praxis damit auf dem aktuellen Stand halten. Die genauen Details erhalten Sie mit Ihrem Angebot.
Was ist, wenn ich die Praxis mit einem über Zahnarzt-Helden gemietetem Gerät verkaufen möchte?
Bitte informieren Sie uns, wenn die Praxis verkauft werden soll. Der Vertrag kann auf den Käufer übertragen werden.
Kann ich ein Gerät auch einfach „nur“ mieten, d. h. ohne Service-Tarif?
Miete und ein Service-Tarif aus der Techniker-Flat gehören als Rundum-Sorglos-Paket untrennbar zusammen.
Können die Kosten steuerlich abgesetzt werden?
Die Miet- und Serviceraten sind in der Regel als Betriebsausgabe in voller Höhe steuerlich absetzbar und müssen nicht aktiviert werden (für Details fragen Sie am besten Ihren Steuerberater).
Was ist, wenn das Gerät während der Vertragslaufzeit kaputt geht?
Zahnarzt-Helden kümmert sich um die Erneuerung der unter den „Zahnarzt-Helden-Zuständigkeitsbereich“ fallenden Anlagenteilen. Ihnen entstehen keine Zusatzkosten, es sei denn, der Schaden ist auf ein schuldhaftes Verhalten Ihrerseits oder höhere Gewalt (z. B. Überschwemmung, Blitzeinschlag) zurückzuführen.
Darf ich Reparaturen selbst durchführen (lassen)?
Das brauchen Sie gar nicht, denn unsere Service-Techniker sind schnell bei Ihnen. Laut Vertrag sind Sie nicht berechtigt, selbst oder durch Beauftragung Dritter (auch nicht anderer Fachbetriebe) Reparaturen oder Veränderungen an der Anlage durchzuführen oder sonstige Einwirkungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nur Zahnarzt-Helden ist dazu berechtigt.